Datenschutzerklärung
§ 1 Präambel
Der Kunde wünscht die Vermittlung und/oder Verwaltung seiner
Vertragsverhältnisse gegenüber Versicherern und/oder
Kapitalanlagegesellschaften aufgrund der vereinbarten Regelungen
(Auftrag/Maklervertrag) mit dem/den Vermittler(n). Zu deren Umsetzung, insbesondere der
Vertragsvermittlung und -verwaltung, soll der Vermittler alle in Betracht
kommenden Daten des Kunden erhalten, speichern und weitergeben dürfen.
Vermittler im Sinne dieser Datenschutzerklärung sind:
SIAS Finanz / Peter Schwind
Albert-Schweitzer-Str.1
86343 Königsbrunn
§ 2 Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz
(1) Der Kunde willigt ausdrücklich ein,
dass alle personenbezogenen Daten, wie auch insbesondere die Gesundheitsdaten
der zu versichernden Personen, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von dem/den Vermittler(-n) gespeichert und zum
Zwecke der Vermittlung und Verwaltung an die dem Kunden bekannten,
kooperierenden Unternehmungen (vgl. § 8) weitergegeben werden dürfen, soweit
dies zur Erfüllung der Vereinbarung gemäß der Präambel sachdienlich ist.
(2) Diese Einwilligung gilt unabhängig
vom Zustandekommen des beantragten Vertrages und auch für die entsprechende
Prüfung bei anderweitig zu beantragenden Versicherungsverträgen oder bei
künftigen Antragstellungen des Kunden. Die Kundendaten werden nach Kündigung
der Zusammenarbeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht.
(3) Der/die Vermittler dürfen die
Kundendaten, insbesondere auch die Gesundheitsdaten des Kunden, zur Einholung
von Stellungnahmen und Gutachten, sowie zur rechtlichen Prüfung von Ansprüchen
an von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen (z.B. Anwälte
und Steuerberater) weitergeben.
§ 3 Befugnis der Versicherer (der Vertragspartner)
(1) Der Kunde hat Kenntnis, dass
sämtliche Informationen und Daten, welche für den von ihm gewünschten
Versicherungsschutz von Bedeutung sein könnten, an den potenziellen
Vertragspartner (z.B. Versicherer) weitergegeben werden müssen. Diese
potenziellen Vertragspartner sind zur ordnungsgemäßen Prüfung und weiteren
Vertragsdurchführung berechtigt, die vertragsrelevanten Daten – insbesondere
auch die Gesundheitsdaten – im Rahmen des Vertragszweckes zu speichern und zu
verwenden.
(2) Soweit es für die Eingehung und
Vertragsverlängerung erforderlich ist, dürfen diese Daten, einschließlich der
Gesundheitsdaten, an Rückversicherer oder Mitversicherer zur Beurteilung des
vertraglichen Risikos übermittelt werden.
§ 4 Anweisungsregelung
Der Kunde weist seine bestehenden Vertragspartner (z.B.
Versicherer) an, sämtliche vertragsbezogenen Daten – auch die Gesundheitsdaten
– an den/die beauftragten Vermittler unverzüglich herauszugeben. Dies
insbesondere zum Zwecke der Vertragsübertragung, damit der Vermittler die
Überprüfung des bestehenden Vertrages durchführen kann.
§ 5 Widerrufsregelung
Die Einwilligung zur Verwendung, Speicherung und Weitergabe
aller gesammelten und vorhandenen Daten – einschließlich der Gesundheitsdaten –
kann durch den Kunden jederzeit widerrufen werden. Die an der
Vertragsvermittlung und/oder –verwaltung beteiligten Unternehmen werden sofort
über den Widerruf informiert und verpflichtet, unverzüglich die gesetzlichen
Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) umzusetzen. Führt der Widerruf
dazu, dass der in der Präambel geregelte Vertragszweck nicht erfüllt werden
kann, endet automatisch die vereinbarte Verpflichtung der/des Vermittler(s)
gegenüber der dem Widerruf erklärenden Person oder Firma.
§ 6 Rechtsnachfolger
(1) Der
Kunde willigt ein, dass die von dem/den Vermittler(-n) aufgrund der
vorliegenden Datenschutzerklärung erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten
Informationen, Daten und Unterlagen, insbesondere auch die Gesundheitsdaten, an
einen etwaigen Rechtsnachfolger des/der Vermittler bzw. einen Erwerber des
Versicherungsbestandes weitergegeben werden, damit auch dieser seine
vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen als Rechtsnachfolger des
Vermittlers erfüllen kann.
(2) Die
zur Bewertung des Maklerunternehmens erforderlichen Kundendaten können auch an
einen potenziellen Erwerber des Maklerunternehmens weitergeleitet werden.
Besondere personenbezogene Daten nach § 3 Abs.9 BDSG, insbesondere
Gesundheitsdaten, zählen nicht zu den erforderlichen Kundendaten nach Satz 1.
Diese dürfen daher nicht an einen potenziellen Erwerber übermittelt werden.
Eine Überlassung dieser Daten erfolgt nach Absatz 1 erst nach der tatsächlichen
Veräußerung oder Rechtsnachfolge.
Werbung
Der Vermittler darf die vom Mandanten überlassenen Daten verwenden, um
den Kunden weiterführend auch in anderen Produktsparten zu beraten,
kontaktieren um ihm weitere Produktvorschläge zu unterbreiten. Der Kunde
willigt ausdrücklich ein, dass ihn der Vermittler mittels sämtlicher Medien
(z.B. Brief, Telefon, Fax E-Mail) kontaktieren und ihn, auch über bestehende
Geschäftsbeziehungen hinausreichend, informieren darf, z.B. über den Abschluss
neuer Verträge und über inhaltliche Änderungen von bestehenden Verträgen,
insbesondere deren Verlängerung, Ausweitung und Ergänzung. Diese Einwilligung
kann vom Kunden jederzeit beschränkt
oder widerrufen werden.